In der KJP Praxis Baer wird Diagnostik, Beratung und Psychotherapie durchgeführt.
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. (Alle Kassen und & Selbstzahler).
PatientInnen ab 14 Jahren können sich auf Wunsch auch unabhängig von den Sorgeberechtigten in unserer Praxis melden.
Ab Februar 2023 entstehen drei achtsamkeitsbasierte Gruppentherapien, die dann fortlaufend stattfinden:
Fokus Adipositas
Alter ca. 12 bis 16 Jahre
Fokus Angst und Depressionen
Alter ca. 17 bis 20 Jahre
Fokus soziale Kompetenz
Alter ca. 9 bis 11 Jahre
Bitte rufen Sie für Erst-/Neuvorstellungen ausschließlich zur Telefonsprechzeit an.
Oder senden Sie eine E-mail an: info@kjp-praxis-baer.de
Im Rahmen der ersten Gespräche - vor Beginn der eigentlichen Therapie - ist die Aufgabe unserer Berufsgruppe eine differenzierte multimodale Diagnostik von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter durchzuführen.
Ziel ist es, ein Verständnis von Entstehung und Aufrechterhaltung der Problematik zu entwickeln. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, ob eine psychotherapeutische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Außerdem haben Sie in dieser Anfangszeit die Gelegenheit zu überlegen, ob Sie die Psychotherapie in meiner Praxis durchführen möchten.
Wenn es zu einer psychotherapeutischen Behandlung kommt, werden vorab konkrete Therapieziele und die Behandlungsplanung bestimmt. Dann wird ein Antrag auf Psychotherapie (Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) bei ihrer Krankenkasse gestellt. Dieser Antrag wird in der Regel genehmigt. Dann kann die Therapie beginnen. Die Therapietermine finden i.d.R. wöchentlich statt.
Unsere Berufsgruppe behandelt nur psychotherapeutisch. Medikamente können nicht verschrieben werden. Sollten jedoch Medikamente notwendig sein, werden wir dies besprechen und, im Rahmen einer multiprofessionellen Behandlung, einen Arzt hinzuziehen.
Die Kostenübernahme ist abhängig davon, wie Sie versichert sind.
Da es sich um eine vertragsärztliche Praxis handelt, können psychotherapeutische Leistungen genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Sie bzw. Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Hierbei tragen Sie die Therapiekosten selbst. Das Honorar ergibt sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).